Hundesteueranmeldung
Hundesteueranmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenJeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die von den Kommunen für das Halten von Hunden erhoben wird. Sie ist eine direkte Steuer, da Steuerträger und Steuerpflichtiger der Hundehalter ist. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung, die in Niedersachsen auf dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz beruht.
Wer muss Hundesteuer bezahlen?
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Hunde sind innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung im Bürgerbüro in Duingen oder Gronau (Leine) anzumelden. Übrigens sind Abmeldungen der Gemeinde schriftlich - ebenfalls innerhalb von 14 Tagen - mitzuteilen.
Außer Ihren persönlichen Daten, sind folgende Angaben zum Hund erforderlich bzw. müssen später nachgemeldet werden:
- Wann wurde der Hund angeschafft bzw. wann erfolgte der Zuzug?
- Name des Hundes
- Wurftag (Geburtstag) oder falls unbekannt, das ungefähre Alter des Hundes.
- Rasse und Geschlecht
- Chip-/Transponder-Nummer
- Name und Nummer der Hundehaftpflicht-Versicherung
- Sachkundenachweis, falls Sie sich nach dem 01.07.2011 e r s t m a l i g einen Hund angeschafft oder in den letzten 10 Jahren keinen Hund gehalten haben.
Hundeschulen können nähere Auskünfte geben.
Wichtiger Hinweis: Sie müssen Ihren Hund zusätzlich im Niedersächsischen Hunderegister anmelden! Nähere Angaben unter: www.hunderegister-nds.de
Zur Info:
Die Steuerpflicht beginnt, wenn ein Hund 3 Monate alt wird.
Bei An- / Abmeldungen im Laufe des Jahres, wird die Hundesteuer auf den Monat genau berechnet.
Halten z. B. zwei Hundehalter jeweils einen Hund in einem gemeinsamen Haushalt, werden diese als ein 1. und als ein 2. Hund versteuert.
Welche Gebühren fallen an?
Die Samtgemeinde Leinebergland besteht aus drei Mitgliedsgemeinden, die ihre eigene Steuerhoheit haben.
Ab 01.01.2018 beträgt die jährliche Hundesteuer:
1. Hund | 2. Hund | jeder weitere Hund | |
Flecken Duingen | 60 € | 84 € | 108 € |
Flecken Eime | 60 € | 84 € | 108 € |
Stadt Gronau (Leine) | 54 € | 78 € | 108 € |
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hundesteuer ist eine Jahresteuer, die in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig ist.
Rechtsgrundlage
Hundesteursatzung 2018 - Flecken Duingen
Hundesteursatzung 2018 - Flecken Eime
Hundesteursatzung 2018 - Stadt Gronau (Leine)
Anträge / Formulare
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1 - Innere Dienste/Serviceanbieter
Bemerkungen
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".
Urheber
Hinweise / Besonderheiten
Hundesteuermarken
Die Hundesteuermarke erhalten Sie direkt im Rathaus oder Bürgercenter bei einer persönlichen Anmeldung. Ansonsten wird sie Ihnen zusammen mit dem Hundesteuerbescheid zugesendet.
Hinweis zu Formularen:
Gerne können Sie für die Begleichung Ihrer Hundesteuer der Samtgemeinde Leinebergland ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat im Antragsformular erteilen.